Behält der BR/PR während eines Arbeitskampfes sein Mitbestimmungsrecht für die Genehmigung von Überstunden für Nicht-Streikende?

Der Arbeitgeber hat auch während des Streiks die Verpflichtung, den BR/PR zu informieren. Beim Umfang der Mitbestimmung ist zu unterscheiden, ob es sich um streikbedingte oder streikunabhängige Überstunden handelt (wenn der ganze Betrieb zum Streik aufgerufen ist, gibt es wohl nur streikbedingte Überstunden), hat der BR/PR keine Mitbestimmungsrechte. Die Beschäftigten sind allerdings nicht verpflichtet, streikbedingte Überstunden zu leisten. Sie können sich auch spontan entscheiden, am Streik teilzunehmen. Dann sollten sie sich aber bei der Streikleitung als „streikend" erfassen lassen.