Dürfen sich auch Noch-Nicht-Gewerkschaftsmitglieder an Warnstreiks und Streiks beteiligen?

Ja, jede Kollegin und jeder Kollege – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – darf an einem (Warn)-Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern.

Benachteiligungen wegen der (Warn)Streikteilnahme sind unwirksam. Nicht-organisierte Mitglieder erhalten jedoch keine Unterstützungsleistungen von der Gewerkschaft.