Was sind zulässige Themen für Betriebs- und Personalversammlungen? Gehört die Tarifrunde dazu?

Nach § 45 BetrVG sind Themen „alle Angelegenheiten einschliesslich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen". Es ist also zulässig, über den Stand von Tarifverhandlungen, über die gewerkschaftlichen Positionen oder über die Auswirkung von Arbeitskämpfen im Betrieb zu unterrichten (LAG BaWü 17.2.1987 und 25.9.1991). Die Personalvertretungsgesetze enthalten analoge Regelungen zu den Themen der Personalversammlungen.