Wer darf zu einem Warnstreik/Streik aufrufen?

Ausschließlich die Gewerkschaft darf zum Streik aufrufen. Zuvor muss ein entsprechender Antrag von der Tarifkommission gestellt und vom ver.di-Bundesvorstand Streik genehmigt werden. Der Streik ist ein garantiertes Grundrecht und rechtmäßiges Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen. Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.