TÜV SÜD, 22.01.2019 | Jetzt ist es klar! Mit einem neuen Urteil des BAG vom 19.12.2018 hat das BAG nochmals klargestellt, dass auch Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Überstundenzuschlag haben!
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Download: Streik-Fibel mit den »Häufig gestellten Fragen« zum Thema Streik (Version mit Stand Juni 2018). Als Textversion im Internet können Fragen und Antworten hier gelesen werden: https://www.tuev-verdi.de/faq/streik
TÜV NORD, 01.08.2018 | ver.di-Mitglieder können für das Jahr 2019 maximal 5 Urlaubstage mehr – also insgesamt 35 Tage – erhalten. Bis zu 1.250 Euro der Einmalzahlung können so in bis zu 5 Urlaubstage umgewandelt werden. Diese Regelung gilt nur für Unternehmen der TÜV NORD Gruppe, die Mitglied der Tarifgemeinschaft TÜV e.V. sind, und den RW TÜV e.V. Die Ansprüche müssen bis September 2018 angemeldet werden.
TÜV Bund, 29.06.2018 | Mit einer Zustimmung von mehr als 75 % haben sich jetzt die ver.di-Mitglieder im Tarifgebiet TÜV BUND für die Annahme des Tarifabschlusses ausgesprochen. Damit ist jetzt der Weg frei und die getroffenen Vereinbarungen können in Kraft treten.
TÜV Bund, 23.05.2018 | Wir kommen so nicht weiter. Jetzt sind 2,4 Prozent geboten für 2018 (immerhin ein Plus von 0,4% zum letzten Angebot) und die gleichen 1.000 Euro brutto Einmalzahlung für 2019 (das entspricht 4 Urlaubstagen). Die Wahlmöglichkeit für die 4 Tage Extraurlaub gibt es nur für verdi-Mitglieder. Unsere Antwort ist Streik.
TÜV Bund, 13.05.2018 | Die Arbeitgeberseite hat sich positioniert – das Wahlmodell kann kommen. Die Arbeitgeber bieten das Modell nur für ver.di-Mitglieder an. 2018 erhalten alle eine prozentuale Erhöhung. 2019 können ver.di-Mitglieder wählen, ob sie ihre Jahresgehaltserhöhung (Einmalzahlung) in freie Urlaubstage umwandeln wollen. Aktuell sind vier Tage im Gespräch.
TÜV Bund, 25.04.2018 | Das war noch nichts. Kein Angebot in der 3. Runde. Die jährliche Erhöhung von 1,4% für 2018 bleibt aus Arbeitgebersicht auch weiterhin das Maß aller Dinge.
TÜV Bund, 03.04.2018 | Das war der »bold move« (mutige Schritt) der Arbeitgeberseite – sie bieten Inflationsausgleich (nicht auf Jahresbasis, sondern auf dem niedrigen Niveau des Monats Februar). Und Sie sperren sich gegen den Wunsch der großen Mehrheit der Beschäftigten, die endlich eine Wahl haben wollen zwischen »Kohle« und »Kanaren«.