Streik FAQ
Was ist die rechtliche Grundlage?
Das Recht zum Streik wird aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleitet. Das BAG hat schon sehr früh erkannt, dass Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik „kollektives Betteln“ wären (BAG vom 12.9.1984). Unbefristete Streiks und Warnstreiks unterscheiden sich rechtlich nicht wesentlich. Warnstreiks sind dadurch gekennzeichnet, dass sie von vornherein zeitlich begrenzt sind. Sie können über wenige Stunden gehen, aber auch einen ganzen Arbeitstag andauern. Eine feste zeitliche Grenze gibt es nicht. Sind die Verhandlungen gescheitert, kann nach einer Urabstimmung in den unbefristeten Streik übergegangen werden.
Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso, wie für den Erzwingungsstreik.
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Häufig gestellte Fragen zum Streikrecht | 239.82 KB |